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Verlängerung der Anzeigefrist bei der Grundsteuer
Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die den Grundsteuerwert beeinflussen, hat der Steuerpflichtige zum Beginn des folgenden Kalenderjahres anzuzeigen. Seit dem 1.1.2025 beträgt die Frist dafür 3

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuer
Seit dem 1.1.2025 gilt die neue Grundsteuer und in den Bundesländern mit dem Bundesmodell wird die Steuer nach dem Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz berechnet.

Möglichkeit der Stundung der Erbschaftsteuer bei Wohnimmobilien
Aufgrund der hohen Preise für Immobilien ist ein Erbe oft mit einer hohen Steuerlast für die bedachten Personen verbunden. Seit dem 1.1.2025 besteht nunmehr nicht
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